UNESCO-Weltkulturerbe in Brüssel!

Brüsseler Ommegang auf der Liste des UNESCO-Weltkulturerbes

Der Brüsseler Ommegang ist nun offiziell auf der Weltkulturerbeliste der UNESCO. Dies machte die UNESCO am Abend vom 11. Dezember bekannt.

Die Region Brüssel-Hauptstadt reichte im März 2017 offiziell die Kandidatur für die Aufnahme des Ommegang in die Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit ein, welche die UNESCO zusammengestellt hat.

Der Ursprung des volkstümlichen Umzugs geht auf das Mittelalter zurück, der moderne Ommegang wurde allerdings 1930 ins Leben gerufen, und zwar auf Grundlage von Beschreibungen des historischen Umzugs. Bei diesem Umzug durfte jeder, der sich in der Brüsseler Gesellschaft möglichst einen Namen gemacht hatte, auf der Grand-Place/dem Grote Markt mitmarschieren. Der Ommegang stellt Brüssels ältestes historisches Spektakel dar.

Bis zu 1.400 Darstellern marschieren bei diesem Umzug, welcher die Regierungszeit von Karl dem V. im 16. Jahrhundert wiederaufleben lässt, mit. Kaiser Karl war selbst einer der Anwesenden beim Ommegang 1549, der anlässlich der Einführung seines Sohnes stattfand - des späteren Königs Philipp II.

Das Organisationsteam von Ommegang reagiert allenfalls zufrieden. „Wir sind sehr stolz auf diese Anerkennung“, so Paul Le Grand, Vorsitzender von Ommegang Brussels Events.

Der Brüsseler Ommegang ist nicht mit dem Umzug des Wunderross' Bayard in Dendermonde (Ros Beiaard) und den vier Haimonskindern (Vier Heemskinderen) zu verwechseln. Dieser Ommegang steht bereits länger auf der Liste des UNESCO-Weltkulturerbes.

Der Ommegang in Brüssel 1930. Foto von Jacques Hersleven © KIK-IRPA, Brussels (Belgium), cliché E017749

 


 

Quelle: De Standaard, https://www.standaard.be/cnt/dmf20191211_04762019 [12.12.2019]

 

Übersetzung und Redaktion: Donato Morelli/Yves Huybrechts